Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Um einen gelungenen Auftritt zu gewähren, ist es wichtig, dass sich der Künstler und der Veranstalter an folgende Regeln halten:

 

 

Parkplatz

 


Der Veranstalter hat dem Künstler einen (1) Parkplatz für einen PKW in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes bereitzustellen. 

 

 

Verspätung


Der Künstler kann für Verspätungen aufgrund erschwerter Anreise (Panne, Stau, Wetter, etc.) nicht haftbar gemacht werden.

 

 

Besonderes bei Hochzeiten


oft kommt es zu lange Wartezeiten wegen des Essens (div. Gänge u.s.w)
Bitte genau abklären mit dem Koch oder Wirt. Da unsere Künstler enge Zeitpläne haben, sind wir sehr auf die abgemachten Zeiten angewiesen.

 

 

Sagt der Auftraggeber aus kurzfristig den Auftritt ab, erklärt er sich einverstanden, anteilig die
vereinbarte Aufwandsentschädigung zu bezahlen:

 

-innerh. von 7 Tagen vor dem Auftritt: 50% der Summe
-innerh. von 24 Stunden v.d. Auftritt: 100% der Summe