Sagt der Auftraggeber aus kurzfristig den Auftritt ab, erklärt er sich einverstanden, anteilig die
vereinbarte Aufwandsentschädigung zu bezahlen:
-innerh. von 7 Tagen vor dem Auftritt: 50% der Summe
-innerh. von 24 Stunden v.d. Auftritt: 100% der Summe